A. Glutenhaltiges Getreide, namentlich Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, B. Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse; C. Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse; D. Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse; E. Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse; F. Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse; G. Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose); H. Schalenfrüchte, namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse sowie daraus gewonnene Erzeugnisse; I. Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse; J. Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse; K. Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse; L. Schwefeldioxid und Sulphite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO2, die für verzehrfertige oder gemäß den Anweisungen des Herstellers in den ursprünglichen Zustand zurückgeführte Erzeugnisse zu berechnen sind; M. Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse; N. Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse.